Eine Betriebsanweisung ist ein Dokument, das spezifische Sicherheits- und Handlungsanweisungen für den Umgang mit Maschinen, Arbeitsstoffen oder bestimmten Arbeitsverfahren im Unternehmen enthält. Sie dienen dazu, Mitarbeiter über mögliche Gefahren und die richtigen Verhaltensweisen bei der Arbeit zu informieren, um Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Betriebsanweisungen sind in Deutschland gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erforderlich und eine wichtige Maßnahme zur Förderung der Arbeitssicherheit.
1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
2. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
3. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
4. Biostoffverordnung (BioStoffV)
5. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
6. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
Die Verantwortung für die Erstellung einer Betriebsanweisung liegt beim Arbeitgeber bzw. bei den verantwortlichen Führungskräften im Unternehmen.
Eine Betriebsanweisung ist ein praxisnahes Dokument, das Mitarbeitende konkrete Anweisungen für den sicheren Umgang mit Maschinen, Arbeitsstoffen oder spezifischen Arbeitsverfahren gibt. Sie sollen leicht verständlich und prägnant sein. Typischerweise umfasst eine Betriebsanweisung folgende Punkte:
1. Direkt am Fachmann
2. An Informationstafeln oder Schwarzen Brettern
3. In elektronischer Form im Intranet oder auf Schulungsplattformen
4. Im Gefahrstofflager oder Chemikalienlager
5. In Schulungs- und Schulungsunterlagen
6. Bei persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Das Hauptziel der Platzierung besteht darin, dass alle betroffenen Mitarbeiter jederzeit die Möglichkeit haben, die Betriebsanweisungen einzuhalten und entsprechend den Vorgaben zu handeln. Die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit der Betriebsanweisungen fördern die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und tragen zur Arbeitssicherheit bei.
Betriebsanweisungen müssen regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen. Die genaue Häufigkeit der Überprüfung ist gesetzlich nicht fest vorgeschrieben.